Pharmazie


Apotheke Niederkerschen 1-1

 

Am 21.5.1912 schrieb der Apotheker Fernand FISCHBACH (1885-1958) eine Ansichtskarte an den Redakteur der Buchdruckerei Grevenmacher, Herrn Willy Esslen und bedankte sich für einen feuchtfröhlichen Abend... Auf der (privaten) Ansichtskarte ist seine Apotheke zu sehen, mit dem Adler hoch oben auf dem Giebel - mit separaten Eingängen für den Wohn- und den Arbeitsbereich. Im Hof hinter der Apotheke ... das Labor. Deutlich zu erkennen: die dickbäuchigen Flaschen, in denen Chemikalien angeliefert wurden (Alkohol ?). Das Gesetz von 1905 schrieb ein solches Labor vor (Memorial n°52 vom 23.9.1905):
"Art. 21. Das Laboratorium soll nach Größe und Ausstattung dem Geschäftsbetriebe entsprechen, hell und leicht lüftbar, feuersicher, am Fußboden wasserdicht und mit feuerfester Decke versehen sein. Dasselbe soll mindestens mit einer kleinen Dampfkoch- und Dampfdestillationsvorrichtung nebst erforderlichen Ausrüstungsgegenständen, einer Einrichtung für freie Feuerung und einem Trockenschrank, sowie mit den erforderlichen Waagen und Gewichten ausgestattet sein. Der Trockenschrank kann auch an einem andern Orte aufgestellt werden, muß dann aber verschließbar sein und den sonstigen Vorschriften entsprechen. Eine Presse mit Zinn oder verzinnten Einsätzen Matten) sowie ein mit Luftlöchern versehenes Schränkchen zur Aufbewahrung der Kolir- und Preßtücher ist hier oder an einem benachbarten andern Orte sachgemäß aufzustellen. Die Kolir- und Preßtücher (Beutel) sind, soweit erforderlich, zu bezeichnen. Die in dem Arzneibuche vorgeschriebenen Reagentien und maaßanalytischen Lösungen nebst den dazu gehörigen Geräten nämlich mindestens:
ein Kolben zu 1 Liter;
ein Kolben zu 500 ccm;
ein Kolben zu 100 ccm Inhalt mit engem Hals und einer Marke;
vier Vollpipetten von 5, 10, 20, 25 ccm;
zwei Meßpipetten zu 5 u. 10 ccm. Inhalt in 1/10 ccm abgetheilt;
zwei Buretten zu 25—50 ccm. Inhalt, in 1/10 ccm. abgetheilt mit Glasverschluß versehen, nebst Stativ; ferner
ein Scheidetrichter;
ein Glascylinder zu 100 ccm. Inhalt mit Glasstöpsel, ohne Tülle, in 1 ccm. abgetheilt;
zwei Uhrgläser mit Klemme ;
eine Waage zur Bestimmung des spezifischen Gewichtes und für feinere Wägungen (z. B. eine Mohr'sche oder Mestphal'sche Waage);
ein Exsikkator;
ein Luftbad;
eine Siedethermometer;
mehrere Kapillarröhrchen;
mehrere Siedekölbchen, Bechergläser und Reagircylinder;
ein Mikroskop;
ein Perkolator sind vorräthig zu halten und sachgemäß in den Geschäftsräumen aufzubewahren.Für diejenigen Reagentien, welche in einem andern Raume der Apotheke in gebrauchsfähigem Zustande Vorräthig gehalten oder welche bei Bedarf hergestellt werden, sind besondere Gefäße nicht erforderlich".

Besitzer:
- Nicolas KUBORN (1833-1903) erhielt 1863 die Ermächtigung, eine Apotheke in Bascharage einzurichten.
- Fernand FISCHBACH (1885-1958) war 1909 als Apotheker zugelassen worden.
- 1922 verkaufte FISCHBACH die Apotheke an Arthur SCHAMBOURG (1895-1983).
- Ernest SCHILTZ (*1919).
- Zur Zeit leitet eine Nachfahrin, Frau Véronique SCHAMBOURG (*1961) die Apotheke 145 av. de Luxembourg.