vaginal


Scheidenspülung: Birne (2)

Birne, mit und ohne Spezialadapter 

Die Methode der Scheidenspülung war erstmals 1832 von dem amerikanischen Arzt Charles KNOWLTON (1800-1850) empfohlen worden und erfreute sich bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts größter Beliebtheit. Sie wird auch heute noch praktiziert. KNOWLTON riet den Frauen, nach dem Geschlechtsverkehr die Scheide mithilfe einer Spritze mit Wasser auszuspülen. Die sogenannten "Mutterspritzen" wurden aus Metall- oder Hartgummi hergestellt und waren oft in Handtaschengröße gehalten, so daß man sie überall mit hinnehmen konnte. Außer Wasserspülungen nahm man auch Essig- oder Alaunspülungen vor.
Diese Waschungen waren übrigens nicht nur zur Verhütung geeignet, sondern wurden von vielen Frauen ähnlich dem Zähneputzen als ganz normale Körperpflege empfunden.

Aber: zu viel schadet. Das Ausspülen der Scheide zerstört den natürlichen Säureschutzmantel der Scheide und macht sie anfällig gegenüber Bakterien und Pilzen. In der Pubertät entwickeln viele Mädchen einen regelrechten Reinheitszwang. Manche waschen ihren Schambereich sogar nach jedem Toilettengang mit Seife, Duschgel oder speziellen Intimwaschlotionen. Viele benutzen regelmäßig Intimsprays. Das ist jedoch völlig überflüssig und kann sogar schaden.
Genauso unnötig und ungesund wie die Intimsprays sind Scheidenspülungen. Überhaupt sollte die Frau das Innere ihrer Scheide niemals waschen. Die Vagina reinigt sich nämlich von selbst. Eine Spülung zerstört das natürliche Scheidenklima und ebnet pathogenen Eindringlingen den Weg.


Immer wieder gab es - wie auch anderswo - Abtreibungsfälle in Luxemburg:
"Esch-Alzette. Tod durch Abtreibung. Am Dienstag verschied in ihrer Wohnung, Boltgenstraße, unter allerlei verdächtigen Begleiterscheinungen die aus Düsseldorf gebürtige etwa 20jährige ledige Arbeiterin M. R. Die Untersuchung ergab, daß der Tod auf Abtreibung zurückzuführen ist. Die Polizei verhaftete alsbald eine der Tat verdächtige Frau M. H., wohnhaft in der Wiesenstraße. Auch die Mutter der Verstorbenen wurde verhaftet, jedoch bald wieder auf freien Fuß gesetzt". (Escher Tageblatt vom 27.5.1921).

In Luxemburg beschäftigte sich das Abgeordnetenhaus in den 30er Jahren erstmals mit Empfängnisverhütung, wobei Antikonzeption und Schwangerschaftsabbruch munter vermischt wurden, da beide gleichermassen die Moral des Volkes untergruben. Am 30.6.1936 legte der rechtskonservative Abgeordnete Jean Origer ein Gesetzesprojekt vor, welches die Verhängung scharfer Strafen gegen den Verkauf und die Verbreitung von Mitteln vorsah, die der Abtreibung oder der Empfängnisverhütung gelten sollen (Escher Tageblatt vom 25.8.1936).

Wir wissen nicht, um welches Kontrazeptionsmittel 1938 in der Abgeordnetenkammer Luxemburg gestritten wurde:
"Hr. Origer: Bereits vor einigen Jahren habe ich ein Projekt eingebracht betr. die Abschaffung von Artikel 355, die Neueinführung eines neuen Artikels 384 und die Abänderung der Artikel 383 und 386 des Strafgesetzbuches. Dasselbe ist gegen die Machenschaften der Geburtenregelung und Empfängnisverhütung gerichtet. Zu den Gründen, die ich damals angeführt habe, füge ich heute einen neuen hinzu. Ich bin nämlich im Besitz des Beweises, dass ein Luxemburger Haus sich in den Dienst dieser Machenschaften gestellt hat, daß das Staatslaboratorium als Hilfsmittel herangezogen wird, dass vier Luxemburger Aerzte die Reklame dafür namentlich unterschrieben haben und daß sämtliche Aerzte und Hebammen damit befaßt wurden. Gewiß weiß ich, daß Gesetze ohne gute Sitten keine große Wirkung haben. Ich weiß aber auch, daß seit 30 Jahren unser Land einen bedauerlichen Geburtenrückgang zu beklagen hat". Der Abgeordnete der Arbeiterpartei Victor Bodson erwiderte knapp und bissig: "Der Verkauf solcher Mittel ist das gute Recht dieses Geschäftes. Jeder ist für seine Kinder verantwortlich und muß sorgen, daß sie in Stellung kommen. Niemand denkt auch an bie Gesundheit der Frau." (Kammerbericht vom 31.3.1938, abgedruckt im Luxemburger Wort vom 1.4.1938).