Innere Medizin |
||
Aerztevereinigung Luxemburgs |
||
Um rasch an das Vermögen der zahlreichen Vereine und Verbände zu gelangen, wurde in allen besetzten Gebieten ein Stillhaltekommissar eingesetzt. Die offizielle Aufgabe dieser Amtsstelle bestand freilich darin, alle nationalsozialistisch ausgerichtete Vereine zu beseitigen. In dem „Gesetz über die Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden" vom 14. 5. 1938 wird vom Reichsstatthalter eine solche Institution geschaffen, über deren Aufgabe es in § 1 der Durchführungs-VO heißt: „Der Stillhaltekommissar hat dafür zu sorgen, daß alle Vereine, Organisationen und Verbände nationalsozialistisch ausgerichtet und geführt werden. Er hat das Führungsrecht der NSDAP auf dem Gebiete der Menschenführung sicherzustellen." Als sich die neuen Machthaber in Luxemburg einrichteten, verfügten sie bereits über einschlägige Erfahrung: Durch Verordnung vom 28.8.1940 wurde auch im besetzten Luxemburg ein sog. "Stillhaltekommissar" eingesetzt, der alle luxemburger Vereine aufhob oder seiner Kontrolle unterstellte - und ihre Kassen zugunsten des Reiches beschlagnahmte. "Auf Grund der Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung in Luxemburg über die Auflösung, Überleitung und Eingliederung von Organisationen vom 23. Oktober 1940 wird folgende Verfügung getroffen: Damit erging es der ärztlichen Standesorganisation nicht anders als allen andern Vereinen des Landes. Das verfassungsmäßige Versammlungsrecht war aufgehoben, alle Vereinigungen ohne Ausnahme, ob sozialer, kultureller, religiöser oder geselliger Art, waren dem Stillhaltekommissar unterstellt. Das Collège médical und die "Association des médecins", wurden vom Stillhaltekommissar ebenso kaltblütig ausradiert wurden wie das "Luxemburger Rote Kreuz". Der Verlust der eigenen Standesorganisation wurde von den Ärzten schmerzlich empfunden.
|