Laborgerätschaften |
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Staatslaboratorium Luxemburg |
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1899 wurde vor der Abgeordnetenkammer ein Gesetzesprojekt hinterlegt zwecks Errichtung eines Bakteriologischen Institutes, ein Projekt, das am 27.3.1899 einstimmig votiert wurde. 1901 begann man damit, erste Pläne für ein solches Laboratorium zu entwerfen, es kam zu endlosen Diskussionen um das geeignete Bauterrain, da man die hier geplanten Untersuchungen als "travaux dangereux" einstufte, als "gefährliche Arbeiten". Durch Gesetz vom 8.5.1902 wurde der Bau eines Bakteriologischen Institutes genehmigt. Noch während der Bauarbeiten mussten die Pläne abgeändert werden, da insbesondere die Lebensmittelkontrolle mehr Platz beanspruchte. Am 23.2.1904 diskutierten die Abgeordneten Art 100 bis "Construction d'un laboratoire bactériologique". Ein Zusatzbudget in Höhe von 56.000 Franken war beantragt worden, und wurde nach den Erklärungen von Rischard votiert (Chambre des dép. Vol 74, S. 889): Das Haus wurde am 28.9.1908 offiziell in Betrieb genommen. |